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   OVG Niedersachsen, 25.07.1994 - 3 L 585/92   

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https://dejure.org/1994,8641
OVG Niedersachsen, 25.07.1994 - 3 L 585/92 (https://dejure.org/1994,8641)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.1994 - 3 L 585/92 (https://dejure.org/1994,8641)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 1994 - 3 L 585/92 (https://dejure.org/1994,8641)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 37 Abs. 2 BBiG; § 37 Abs. 5 BBiG; § 38 BBiG; § 41 BBiG; § 81 BBiG; § 46 VwVfG
    Klageart; Nichtbestehen einer Prüfung; Zuständigkeit; Bezirksregierung; Meisterprüfung in der Landwirtschaft; Besetzung des Prüfungsausschusses; Verfahrensmangel; Umfang gerichtlicher Kontrolle ; Prüfungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klageart; Nichtbestehen einer Prüfung; Zuständigkeit; Bezirksregierung; Meisterprüfung in der Landwirtschaft; Besetzung des Prüfungsausschusses; Verfahrensmangel; Umfang gerichtlicher Kontrolle ; Prüfungsentscheidung

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1994 - 3 L 585/92
    Zwar hat ein Prüfling das Recht, auf vermeintliche Irrtümer und Rechtsfehler hinzuweisen, er muß allerdings "wirkungsvolle Hinweise" geben, d. h. er muß seine Einwände konkret und nachvollziehbar begründen (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 686 = DVBl 1993, 848).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1994 - 3 L 585/92
    Ein ablehnender Prüfungsbescheid erledigt sich durch das Bestehen einer Wiederholungsprüfung nicht umfassend, er bleibt vielmehr rechtswirksam und beschwert den Adressaten insoweit, als der Bescheid das Nichtbestehen wegen nicht ausreichender Prüfungsleistungen feststellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12.92 -, m. w. N.).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1994 - 3 L 585/92
    Es gilt deshalb der allgemeine Grundsatz, daß die Protokollierung von Fragen und Antworten in mündlichen Prüfungen weder durch Bundesrecht noch durch Verfassungsrecht generell vorgeschrieben ist (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 07.05.1971, BVerwGE 38, 105, 116).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09

    Nichtbestehen des praktischen Teiles der staatlichen Abschlussprüfung in der

    Einen unzulässigen Einfluss auf diese Wertungen nimmt derjenige vor, der dem Prüfungsausschuss nach den vorgegebenen Regelungen nicht angehören soll (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.7.1994 - 3 L 585/92 - juris Rn. 6 m.w.N., veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit unter www.dbovg.niedersachsen.de ; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rn. 1206 f.).

    Ob ein Prüfungsprotokoll zu führen ist und welchen Mindestinhalt es haben muss, ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.7.1994, a.a.O., juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 3 S 72.18

    Grundständiges bilinguales Gymnasium; Aufnahme; Aufnahmeverfahren;

    Ein Verstoß gegen die Vorgaben zur Person des Prüfers oder zur Besetzung einer Prüfungskommission stellt in aller Regel einen wesentlichen Verfahrensfehler dar (OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Juli 1994 - 3 L 585/92 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1995 - 14 S 2867/93 - juris Rn. 36; Brehm/Zimmerling, Prüfungsrecht, 3. Auflage, § 58 Rn. 1260).

    Neben der Einflussnahme auf den Gesprächsverlauf begegnet dabei insbesondere die gemeinsame Beratung der Bewertung erheblichen Bedenken, da prüfungsfremde Personen an der Beratung des Prüfungsergebnisses nicht mitwirken dürfen (Brehm/Zimmerling, Prüfungsrecht, 3. Auflage, § 9 Rn. 245; für einen vorschriftswidrig besetzten Prüfungsausschuss: OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Juli 1994 - 3 L 585/92 - juris Rn. 6).

  • VG Oldenburg, 10.12.2002 - 12 A 818/01

    Zusammensetzung und Bewertung durch Prüfungsausschuss bei Berufsabschlussprüfung

    Die Kammer geht in Übereinstimmung mit dem Nds. OVG (Urteil vom 25. Juli 1994 - 3 L 585/92 -, GewArch 1995, 170 m.w.N.) davon aus, dass eine vorschriftswidrige Besetzung eines Prüfungsausschusses einen wesentlichen Verfahrensfehler darstellt.

    In solchen Fällen handelt es sich um einen wesentlichen Verfahrensfehler, der auch unter Anwendung des § 46 Verwaltungsverfahrensgesetz nicht geheilt werden kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 25. Juli 1994, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1990 - 9 S 3071/88 -, NVwZ-RR 1990, 348 und Urteil vom 31. Januar 1995 - 14 S 2867/93 -, GewArch 1995, 280; Bay. VGH, Urteil vom 6. August 1990 - 22 B 89.2424 -, NVwZ-RR 1991, 198; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht - 2. Auflage, Rdnr. 1015, 1078, 572 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069

    Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses;

    Ein unzulässiger Einfluss ist dann gegeben, wenn sich jemand an der Bewertung bzw. Beschlussfassung beteiligt, der dem Prüfungsausschuss nach den vorgenannten Verfahrensregeln nicht angehören soll (vgl. Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, a.a.O.; vgl. NdsOVG, U.v. 25.07.1994 - 3 L 585/92 - GewArch 1995, 170; OVG Saarl, U.v. 14.6.1996 - 8 R 11/94 - nicht veröffentlicht), da nur dem Prüfungsausschuss angehörende Personen "Prüfer" sind.
  • VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18

    Akteneinsicht; Ermessen; Ermessen; Ermessensreduktion auf null; Fachaufsicht;

    Ein unzulässiger Einfluss auf diese Wertungen und damit auf das Recht des Kandidaten auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) liegt dann vor, wenn jemand auf das Ergebnis von Wertungen Einfluss nimmt, der dem Prüfungsausschuss nach den vorgegebenen Regelungen nicht angehören soll (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 25.07.1994 - 3 L 585/92, juris Rn. 6).
  • VG Lüneburg, 08.03.2018 - 6 A 507/16

    Aktenvortrag; mündliche Prüfung; Prüfung; Prüfungsrecht; Rüge; Rügeobliegenheit;

    Vielmehr darf sich der Prüfling darauf verlassen, dass die Prüfungsbehörde die sie hinsichtlich des Prüfungsverfahrens treffenden Pflichten von sich aus beachtet (vgl. OVG NRW, Urt. v. 14.04.1987 - 22 A 908/86 -, NVwZ 1988, 459, 460; Birnbaum, NVwZ 2006, 286, 289; ohne Begründung wohl a.A.: Nds. OVG, Urt. v. 25.07.1994 - 3 L 585/92 -, juris, Rn. 9 f.).
  • VG Sigmaringen, 30.06.2021 - 8 K 65/19

    Ablehnung seiner schriftlichen Habilitationsleistung; fehlerhaftes

    Deshalb begründet auch die Beteiligung einer der Prüfungskommission nicht angehörenden Person - selbst wenn sie ebenfalls die Qualifikation zum Prüfer besitzt - an der Prüfungsentscheidung einen erheblichen Verfahrensfehler, weil sich im Allgemeinen nicht ausschließen lässt, dass sie andere Prüfer bei der Beratung und Bewertung der Prüfungsleistungen beeinflusst hat (Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage (2018), Rn. 371, 373; OVG Lüneburg, Urteil vom 25.07.1994 - 3 L 585/92 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 2 ME 634/19

    Akteneinsicht; Besetzungsrüge; Kontrollorgan; Notarprüfung; Verfahrensfehler;

    Es ist zwar anerkannt, dass ein Prüfungskandidat einen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Auswahl- und Besetzungsverfahren bezüglich derjenigen Amtsträger bzw. Organe hat, die ihm gegenüber wertende Prüfungsentscheidungen vornehmen und über einen eigenen prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum verfügen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.7.1994 - 3 L 585/92 -, juris Rn. 6).
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